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Landegenehmigung



Aussenlandungen mit dem Hubschrauber auf einem nicht öffentlichen Hubschrauberlandeplatz setzen das Einverständnis des Grundstücks- eigentümers voraus. Bei einer Rundflug- veranstaltung oder mehreren Landungen muß darüber hinaus die zuständige Behörde eine Unbedenklichkeitserklärung unterzeichnen. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie hier

Einverständnis.- und Unbedenklichkeitserklärung