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Landegenehmigung



 

Aussenlandungen mit dem Hubschrauber auf einem nicht öffentlichen Hubschrauberlandeplatz setzen das Einverständnis des Grundstücks- eigentümers voraus. Bei einer Rundflug- veranstaltung oder mehreren Landungen muß darüber hinaus die zuständige Behörde eine Unbedenklichkeitserklärung unterzeichnen. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie hier

 

Einverständnis.- und Unbedenklichkeitserklärung


einverstaendnis.pdf [49 KB]
einverstaendnisunbedenklichk.pdf [35 KB]

 

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