Landegenehmigung
Aussenlandungen mit dem Hubschrauber auf einem nicht öffentlichen Hubschrauberlandeplatz setzen das Einverständnis des Grundstücks- eigentümers voraus. Bei einer Rundflug- veranstaltung oder mehreren Landungen muß darüber hinaus die zuständige Behörde eine Unbedenklichkeitserklärung unterzeichnen. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie hier




